Diskussionsforum (Archiv)
Abminderung U-Werte EnEV 2016?!
5erwingman (2 Beiträge)am 7.6.16
Hallo liebe Community,
ich beschäftige mich seit einigen Tagen mit der EnEV 2016, zwecks Buteildickenbestimmung, um im Anschluss enstsprechende Flächengewichte für eine Statik zu bestimmen.
Dabei stellt sich mir die Frage, ob die in der EnEV 2014 stehenden U-Werte ebenfalls wie in Tabelle 1 Zeile 1.0 angegeben mit dem Faktor 0,75 multiplizieren werden müssen?!
Oder gelten die angegebenen Werte (Außenwand U=0,28 W/(m²K), Dach U=0,20 W/(m²K), etc.), wenn später der Jahres-Primärenergiebedarf und der spezifischen Transmissi-onswärmeverlust passen?
Danke für Eure antworten und LG
Anhang:
http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/anlage_01_anforderungen_wohngebaeude.htm
ich beschäftige mich seit einigen Tagen mit der EnEV 2016, zwecks Buteildickenbestimmung, um im Anschluss enstsprechende Flächengewichte für eine Statik zu bestimmen.
Dabei stellt sich mir die Frage, ob die in der EnEV 2014 stehenden U-Werte ebenfalls wie in Tabelle 1 Zeile 1.0 angegeben mit dem Faktor 0,75 multiplizieren werden müssen?!
Oder gelten die angegebenen Werte (Außenwand U=0,28 W/(m²K), Dach U=0,20 W/(m²K), etc.), wenn später der Jahres-Primärenergiebedarf und der spezifischen Transmissi-onswärmeverlust passen?
Danke für Eure antworten und LG
Anhang:
http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/anlage_01_anforderungen_wohngebaeude.htm
u-wert.net (498 Beiträge)
am 7.6.16
Eine lineare Skalierung schießt wegen den internen und solaren Gewinnen über das Ziel hinaus. Empfohlen wird, die U-Werte des Referenz-Gebäudes mit 0,8 zu skalieren um den den auf 75% reduzierten Primärenergiebedarf zu erreichen.
Grüße
Ralf Plag
Grüße
Ralf Plag
hscholl (2 Beiträge)
am 9.7.16
die EnEV 2014, Anlage 1, Tabelle 1 bleiben für das Referenzgebäude unverändert erhalten. Es gibt also keine Verschärfung der einzuhaltenden U-Werte der einzelnen Bauteile.
"Ab dem 1. Januar 2016 darf der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Trans-
missionswärmeverlust eines zu errichtenden Wohn-
gebäudes das 1,0fache des entsprechenden Wertes des
jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschreiten. Die
jeweiligen Höchstwerte der Tabelle 2 dürfen dabei
nicht überschritten werden. § 28 bleibt unberührt."
"Ab dem 1. Januar 2016 darf der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Trans-
missionswärmeverlust eines zu errichtenden Wohn-
gebäudes das 1,0fache des entsprechenden Wertes des
jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschreiten. Die
jeweiligen Höchstwerte der Tabelle 2 dürfen dabei
nicht überschritten werden. § 28 bleibt unberührt."
u-wert.net (498 Beiträge)
am 9.7.16
Die U-Werte des Referenzgebäudes bleiben unverändert, das ist richtig, jedoch muss der Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes mit 0,75 multipliziert und unterboten werden.
Ich halte es deshalb für angemessen, die Transmissionswärmeverluste entsprechend zu reduzieren.
Die U-Werte des Referenzgebäudes stellen im Übrigen auch vor 2016 keine einzuhaltenden Grenzwerte dar, können aber als Richtwerte verwendet werden, um einen angemessenen Transmissionswärmeverlust und Primärenergiebedarf zu erzielen.
Grüße
Ralf Plag
Ich halte es deshalb für angemessen, die Transmissionswärmeverluste entsprechend zu reduzieren.
Die U-Werte des Referenzgebäudes stellen im Übrigen auch vor 2016 keine einzuhaltenden Grenzwerte dar, können aber als Richtwerte verwendet werden, um einen angemessenen Transmissionswärmeverlust und Primärenergiebedarf zu erzielen.
Grüße
Ralf Plag
Tauchteddy (4 Beiträge)
am 28.1.17
Außenwand, U=0,234
Bauteil im U-Wert-Rechner öffnen
Da häng' ich mich doch mal an diese alte Frage an: ich habe eine Außenwand auf 0,28 ausgelegt, die zeigt mir der Rechner rot an und meint, ich müsse 0,24 erreichen. Der genannte Faktor von 0,8 würde zu 0,224 führen, trotzdem wird meine Wand schon bei 0,234 grün gezeigt. Ich bezweifle nicht die Richtigkeit des Ergebnisses, ich verstehe es nur nicht.Hintergrund meiner Frage: ich muss für eine Art Hausarbeit möglichst genau das Referenzgebäude haben, um dann Varianten zu rechnen.
u-wert.net (498 Beiträge)
am 29.1.17
Die 0,24 gelten für Änderungen an bestehenden Bauteilen und sind in der 2014er und 2016er Version identisch.
Geändert hat sich der Grenzwert für Neubauten. Hier lag der Referenz-U-Wert bei 0,28 und liegt somit nun bei ca. 0.22 W/m2K.
Geändert hat sich der Grenzwert für Neubauten. Hier lag der Referenz-U-Wert bei 0,28 und liegt somit nun bei ca. 0.22 W/m2K.
Alfred (104 Beiträge)
am 3.2.17
die Grenzwerte gelten doch für Einzelmaßnahmen ?
und nicht für H´T, da gibt es doch nur Referenzwerte ?
und nicht für H´T, da gibt es doch nur Referenzwerte ?
u-wert.net (498 Beiträge)
am 4.2.17
Bei Neubauten gibt es nur Grenzwerte für den Energiebedarf, das ist korrekt.
Alfred (104 Beiträge)
am 4.2.17
wäre zu ergänzen, es gibt den H´T für die Hülle und qp für die Primärenergie, wobei bei dem Begriff Bedarf schon ganz schön gerudert wird, damit das keiner in den falschen Hals bekommt von wegen Energierechnung
bauexpert (114 Beiträge)
am 13.2.17
denkt an die Wirtschaftlichkeit was gesetzlich vorgeschrieben ist damit den Bauherrn keinen finanzielen Schaden entsteht.
EnEG §5
EnEG §5
Alfred (104 Beiträge)
am 13.2.17
wenn ich das erste Mal einen ernstzunehmenden Beitrag finde zum Thema Wirtschaftlichkeitsgebot, werde ich ihn kritisch lesen, das Thema ist aber nicht mit blah blah anzugehen, sondern mit seriöser Berechnung